§1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen:
Eventify Technik
Jonas Hviid
Starenweg 4
82152 Krailling
E-Mail: eventify.technik@gmail.com
(nachfolgend "Vermieter") und dem Kunden (nachfolgend "Mieter") über die Vermietung von Event-Equipment, insbesondere Fotoboxen, Lautsprechern, Mikrofonen und Partyzubehör.
(2) Die AGB gelten sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
(3) Abweichende AGB des Mieters werden nicht anerkannt, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(4) Die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB ist maßgeblich.
§2 Vertragsschluss und Buchung
(1) Die Darstellung der Produkte auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum) dar.
(2) Der Mieter gibt durch Absenden einer Buchungsanfrage über die Website, per E-Mail oder WhatsApp ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages ab.
(3) Der Mietvertrag kommt erst durch die ausdrückliche Bestätigung des Vermieters per E-Mail oder WhatsApp zustande. Mit der Bestätigung werden Mietgegenstand, Mietdauer, Mietpreis, Lieferbedingungen und Kaution verbindlich festgelegt.
(4) Der Vermieter behält sich vor, Buchungsanfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere bei Nichtverfügbarkeit des gewünschten Equipments.
(5) Der Mieter muss das 18. Lebensjahr vollendet haben. Mit der Buchung versichert der Mieter, dass er volljährig ist.
§3 Mietpreise und Mietdauer
(1) Die auf der Website angegebenen Preise sind Endpreise und verstehen sich pro Miettag. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen (Kleinunternehmerregelung).
(2) Ein Miettag beginnt mit der Übergabe des Equipments (Lieferung oder Abholung) und endet mit der Rückgabe am vereinbarten Rückgabetermin. Die genauen Zeiten werden bei Buchungsbestätigung festgelegt.
(3) Typische Mietdauer: Lieferung/Abholung am Eventtag, Rückgabe am Folgetag bis spätestens 12:00 Uhr.
(4) Die Mietpreise beinhalten:
• Bereitstellung des Equipments im funktionsfähigen Zustand
• Einweisung in die Bedienung bei Übergabe
• Technischen Support während der Mietdauer (telefonisch/WhatsApp)
• Verbrauchsmaterialien bei Fotoboxen (Papier, Tinte) für die Standardnutzung
(5) Nicht im Mietpreis enthalten sind:
• Lieferkosten außerhalb des 20km-Radius ab Krailling
• Zusätzliche Verbrauchsmaterialien bei überdurchschnittlicher Nutzung
• Verlängerung der Mietdauer über den vereinbarten Zeitraum hinaus
§4 Zahlung und Kaution
(1) Zahlungsmöglichkeiten:
• PayPal (sofort bei Buchungsbestätigung oder spätestens 3 Tage vor Mietbeginn)
• Banküberweisung (spätestens 3 Werktage vor Mietbeginn)
• Barzahlung (bei Lieferung/Abholung des Equipments)
(2) Die Kaution ist bei Übergabe des Equipments in bar zu hinterlegen oder vorab per Überweisung zu leisten. Die Höhe der Kaution wird bei Buchungsbestätigung mitgeteilt und richtet sich nach dem Mietgegenstand:
• Einzelne Lautsprecher: 100€
• Fotobox Basic: 200€
• Fotobox Print / Party Bundles: 300€
(3) Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer und vollständiger Rückgabe des Equipments unmittelbar zurückgezahlt. Bei Überweisung erfolgt die Rückzahlung innerhalb von 5 Werktagen.
(4) Bei Schäden, Verlust, verspäteter Rückgabe oder fehlenden Teilen ist der Vermieter berechtigt, die Kaution ganz oder teilweise einzubehalten (siehe §7 Haftung).
(5) Alle Zahlungen sind ohne Abzüge zu leisten. Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
§5 Lieferung, Abholung und Rückgabe
(1) Lieferoptionen:
a) Lieferung durch den Vermieter: Der Vermieter liefert das Equipment zum vereinbarten Zeitpunkt an die angegebene Veranstaltungsadresse. Lieferpauschalen ab Krailling: 0–5 km: 29€ · 5–10 km: 49€. Größere Entfernungen werden individuell vereinbart.
b) Selbstabholung: Das Equipment kann an der Adresse Starenweg 4, 82152 Krailling zum vereinbarten Zeitpunkt abgeholt werden.
(2) Bei Übergabe erfolgt eine Einweisung in die Bedienung. Der Mieter bestätigt durch Unterzeichnung eines Übergabeprotokolls den ordnungsgemäßen und vollständigen Empfang.
(3) Rückgabe:
a) Bei Lieferung: Das Equipment ist zur vereinbarten Abholzeit vollständig und zugänglich bereitzuhalten.
b) Bei Selbstabholung: Das Equipment ist zum vereinbarten Termin an der Abholadresse zurückzubringen.
(4) Der Mieter ist verpflichtet, das Equipment in gereinigtem und ordentlichem Zustand zurückzugeben. Fotobox-Requisiten sind aufgeräumt, Lautsprecher sind abgewischt.
(5) Verspätete Rückgabe: Bei verspäteter Rückgabe wird für jeden angefangenen Kalendertag die volle Tagesmiete zusätzlich berechnet. Der Vermieter ist berechtigt, verspätete Rückgabe von der Kaution abzuziehen.
(6) Der Mieter hat sicherzustellen, dass am Liefer- und Abholort ein Zugang und eine volljährige Ansprechperson vorhanden ist.
§6 Pflichten des Mieters
(1) Der Mieter ist verpflichtet:
• Das Equipment sorgsam und pfleglich zu behandeln
• Das Equipment nur für den vereinbarten Zweck (private oder gewerbliche Veranstaltung) zu nutzen
• Keine technischen Veränderungen, Reparaturen oder Eingriffe am Equipment vorzunehmen
• Das Equipment vor Witterungseinflüssen (Regen, Feuchtigkeit, extreme Hitze/Kälte, direkte Sonneneinstrahlung) zu schützen
• Das Equipment nicht an Dritte zu überlassen oder weiterzuvermieten
• Schäden, Mängel oder Funktionsstörungen unverzüglich dem Vermieter zu melden
• Die Anweisungen zur Bedienung gemäß Einweisung zu befolgen
(2) Das Equipment darf nicht verwendet werden:
• Im Freien ohne ausreichenden Wetterschutz
• In Bereichen mit übermäßiger Feuchtigkeit oder Staub
• In Verbindung mit illegalen Aktivitäten
• Durch Minderjährige ohne Aufsicht einer volljährigen Person
(3) Der Mieter haftet für Handlungen und Unterlassungen seiner Gäste, Mitarbeiter und Beauftragten wie für eigene.
(4) Beschädigungen oder Verlust sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen, spätestens jedoch bei Rückgabe des Equipments.
§7 Haftung und Schadenersatz
(1) Der Mieter haftet für alle Schäden am Equipment, die während der Mietzeit entstehen, es sei denn, er weist nach, dass er den Schaden nicht zu vertreten hat.
(2) Bei Schäden gelten folgende Regelungen:
a) Reparierbare Schäden: Die tatsächlichen Reparaturkosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
b) Nicht reparierbare Schäden: Der Zeitwert des beschädigten Equipments ist zu ersetzen.
c) Totalverlust/Diebstahl: Der Wiederbeschaffungswert ist zu ersetzen.
(3) Die Kaution dient als Sicherheit und kann zur Deckung von Schäden, Verlust, Reinigungskosten bei stark verschmutztem Equipment oder verspäteter Rückgabe einbehalten werden.
(4) Der Vermieter haftet:
a) Unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
b) Unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
c) Bei einfacher Fahrlässigkeit nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(5) Der Vermieter haftet nicht für:
• Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung entstehen
• Indirekte Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden
• Ausfall von Veranstaltungen aufgrund von Equipmentmängeln, soweit dem Vermieter keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen wird
(6) Der Mieter wird darauf hingewiesen, eine Veranstalterhaftpflichtversicherung abzuschließen.
§8 Stornierung und Rücktritt
(1) Stornierungen durch den Mieter müssen schriftlich erfolgen (E-Mail oder WhatsApp mit Lesebestätigung).
(2) Stornierungsgebühren für Verbraucher:
• Bis 14 Tage vor Mietbeginn: Kostenfreie Stornierung
• 7-13 Tage vor Mietbeginn: 25% der Mietgebühr
• 3-6 Tage vor Mietbeginn: 50% der Mietgebühr
• 1-2 Tage vor Mietbeginn: 75% der Mietgebühr
• Weniger als 24 Stunden oder Nichterscheinen: 100% der Mietgebühr
(3) Bei gewerblichen Buchungen gelten die Stornierungsbedingungen ab Vertragsschluss (kein Widerrufsrecht gemäß §312g BGB).
(4) Der Vermieter ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn:
• Der Mieter falsche Angaben gemacht hat
• Das Equipment nicht verfügbar ist (z.B. durch Vorschaden)
• Der Mieter in Zahlungsverzug gerät
In diesen Fällen werden bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet, soweit sie nicht zur Deckung von Kosten verwendet wurden.
(5) Das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen bleibt unberührt (siehe Widerrufsbelehrung).
§9 Höhere Gewalt
(1) Bei höherer Gewalt können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten, ohne dass Stornierungsgebühren anfallen. Höhere Gewalt umfasst insbesondere:
• Naturkatastrophen (Überschwemmungen, Erdbeben, Stürme)
• Behördliche Anordnungen und Verbote
• Pandemiebedingte Beschränkungen
• Kriegshandlungen oder Terroranschläge
• Streiks und Arbeitskämpfe
(2) Die von höherer Gewalt betroffene Partei hat die andere Partei unverzüglich zu informieren und, soweit möglich, Nachweise zu erbringen.
(3) Bereits geleistete Zahlungen werden in voller Höhe erstattet.
§10 Gewährleistung und Mängel
(1) Der Vermieter gewährleistet, dass das Equipment bei Übergabe funktionsfähig und in einem für den vorgesehenen Gebrauch geeigneten Zustand ist.
(2) Erkennbare Mängel hat der Mieter bei Übergabe zu rügen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.
(3) Bei Mängeln während der Mietzeit bemüht sich der Vermieter um:
• Sofortige telefonische Hilfe/Fernwartung
• Ggf. Austausch des defekten Equipments (nach Verfügbarkeit)
• Anteilige Rückerstattung der Mietgebühr bei nicht behebbaren Mängeln
(4) Weitergehende Ansprüche des Mieters wegen Mängeln sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Vermieters beruhen.
§11 Datenschutz und Eventfotos
(1) Personenbezogene Daten des Mieters werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung erhoben, verarbeitet und genutzt. Die Datenverarbeitung erfolgt gemäß DSGVO und BDSG. Ausführliche Informationen: eventify-tech.de/privacy
(2) Mit der Fotobox erstellte Aufnahmen (Fotos, GIFs, Boomerangs) werden auf den EU-Servern des Vermieters (Supabase, Frankfurt) gespeichert, damit Gäste sie per QR-Code und 8-stelligem Code abrufen können. Standardmäßige Speicherdauer: 30 Tage nach dem Event, danach Löschung. Auf Wunsch verlängern oder vorzeitig löschen wir.
(3) Verantwortung des Veranstalters / KUG § 22: Der Mieter (Veranstalter) versichert, vor Beginn des Events die Einwilligung aller fotografierten Personen für Aufnahme und Speicherung der Bilder eingeholt zu haben. Bei Minderjährigen ist zusätzlich die Einwilligung der Sorgeberechtigten erforderlich (Art. 8 DSGVO + § 22 KUG). Der Mieter stellt den Vermieter im Innenverhältnis von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer fehlenden oder unzureichenden Einwilligung resultieren.
(4) Jede abgebildete Person kann jederzeit die Löschung der eigenen Bilder beim Vermieter verlangen (eventify.technik@gmail.com). Der Vermieter löscht das Bild unverzüglich.
(5) Der Vermieter führt keine automatische Gesichtserkennung oder biometrische Auswertung durch.
§12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort ist Krailling.
(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, München.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(5) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
(6) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(7) Der Vermieter behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Für bestehende Verträge gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
(8) Markenrechte: JBL® und PartyBox® sind eingetragene Marken der HARMAN International Industries, Incorporated. Wir sind ein unabhängiger Vermieter und vermieten Originalware dieser Hersteller. Wir stehen in keinem Vertretungs- oder Lizenzverhältnis zu Markeninhabern.